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NFL I 226/2010
” 8. BESTÄTIGEN VON MELDUNGEN
(1) Der Empfang von Meldungen ist zu bestätigen, soweit nicht nachfolgend eine Ausnahme zugelassen wird.
(2) Von der Bestätigung einer Meldung durch die Bodenfunkstelle kann bei wiederholten Standortmeldungen von
Luftfahrzeugen, die sich bei bestehender Sprechfunkverbindung in der Platzrunde eines Flugplatzes ohne
Flugverkehrskontrollstelle befinden, abgesehen werden.
Erbittet die Luftfunkstelle eine Bestätigung oder ist sonst ersichtlich, dass sich die Meldung ausschließlich an die Bodenfunkstelle richtet, sind auch solche Meldungen von der Bodenfunkstelle zu bestätigen. ”
Das heißt für die Praxis: Nur der Einleitungsanruf, der sich nur an die Bodenfunkstelle (Oppin INFO) richtet, muß bestätigt werden.
Danach könnte von “unten” Ruhe sein !
Die Positionsmeldungen richten sich an alle Luftfahrzeugführer !
Der Türmer ist kein Flugleiter !
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