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Seit dem 23. August 2009 sind mindestens 36 Menschen in einer PLR gestorben!

aktuellster Unfall vom 09.09.16 mit  2 Toten                                                   Unfall vom 7.9.2014 mit 3 Verletzten

Wie kann so etwas geschehen? (Ein Erklärungsversuch von Hartmut Beil, Berlin)


 1. Der mißverstandene Türmer.
Da die deutsche Luftregelung immer einen Flugleiter vorsieht halten viele Piloten diesen tatsächlich für den Flugverkehrsleiter eines unkontrollierten Flugplatzes. Hier sind die Begriffsbestimmungen der deutschen Gesetzgebung gefährlich schwammig und die Aufgaben nicht eindeutig genug festgelegt.
 
Ausnahmslos alle hier am Platz (EDAZ) fliegenden Piloten melden sich am Runway startbereit. Das ist nett und informativ aber die falsche Meldung. Denn die nun vom Bodenpersonal getätigte Meldung über Windrichtung und -stärke
(das Startlaufgebet!) wird fälschlicherweise vom Piloten als eine clearance (Freigabe) zum Start gesehen und dann wird auch gestartet. Machmal ohne weitere visuelle Kontrolle ob jemand eventuell im Landeanflug ist.
Die Kommunikation geht dann weiterhin immer nur zum Türmer (vermeintlicher Flugleiter) und nie zu den anderen Piloten am Platze. Der bessere Pilot meldet noch seinen
tatsächlichen Eintritt auf den Runway.
 
2. Die mißverstandene Erlaubnis.
Die Piloten sind in der Annahme, daß wenn sie eine Kommunikation mit dem Flugleiter aufrecht erhalten eine ausreichende Sicherheit geschaffen wird. Ihnen ist nicht bewußt, daß sie alleine für die Flugsicherheit verantwortlich sind und sie mit den anderen Piloten ihre Flugbewegungen koordinieren müssen. Das geht nur durch vorausschauendes Fliegen; zur Not auch mal langsamer, um sich in das Pattern eintakten zu können.
Da sie aber vom Flugleiter die "Erlaubnis " erhalten hatten zu fliegen und zwar ohne weitere Auflagen wie von einem echtem Tower, z.B. Melden sie sich am Gegenanflug oder ähnliches, fliegen sie munter drauf los, als ob sie alleine in der Platzrunde wären und kreieren somit eine unglaublich Gefahr.
 
3. Der hilflose Flugleiter.
Der Flugleiter hat
keinerlei Weisungsrecht. Er kann nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr Anweisungen geben. Wie aber soll er denn eine Gefahr erkennen, wenn er ohne Hilfsmittel wie Radar den Verkehr gar nicht einsehen kann.
Der Flugleiter teilt mir im Landeanflug die Windrichtung und Stärke mit. Das ist nett, aber eine geringe Hilfe beim Landen. Zumal der von ihm gemessene Wind oft nicht der ist, den ich am Runwayanfang tatsächlich habe. Da der Wind nicht direkt an der Landeschwelle gemessen wird, ist die Windinformation eine fragliche Hilfe, der
Windsack jedoch die finale, klare Aussage. Und der steht da auch ohne den Flugleiter.
Der Flugleiter hilft mir also nicht beim Landen oder Starten oder in der Platzrunde.
 
Wozu denn überhaupt einen Flugleiter?
 
1. Es wäre besser ohne den Flugleiter und ohne automatische Durchsagen, wie es beim Fliegen ohne Flugleiter in Schönhagen praktiziert wird.
    

 Warum?        

Die meisten Piloten wollen eigentlich nur wissen welcher Runway gerade benutzt wird. Wenn sie diese Information nur einzig allein durch die Kommunikation mit den anderen Piloten bekommen, dann müssen sie notgedrungen den anderen zuhören.


2. Wenn der Flugleiter nicht mehr im Funk ist, dann fehlt der zentrale Ansprechpartner. Damit kann erst gar nicht das Mißverständnis der falschen Zuständigkeiten entstehen.


3. Falls kein Pilot in der Platzrunde ist und die entsprechende Landebahninformation mitteilen kann, dann ist der Windsack die zuverlässige Informationsquelle. Im Zweifelsfalle erfordert das das Überfliegen des Platzes.
 
Dennoch bleibt die Kommunikationspflicht mit dem Flugleiter per deutschem Gesetz eine Notwendigkeit. Und zwar einzig und allein um eine fragwürdige Statistik zu erzeugen.
Die Praxis, jeden Flug mit Flugzeugkennzeichen, Anzahl Personen an Bord und Flugziel festzuhalten stammt noch aus der Zeit des
Dritten Reiches, in der akribisch genau die wenigen zivilen Luftbewegungen aufgezeichnet wurde. Ein Relikt eines totalitären Staates, das heute noch in der deutschen  LuftVO steht!
Diese Praxis ist fragwürdig und entspricht überhaupt nicht den heutigen Datenschutzbestimmungen. Es geht einfach niemanden etwas an, wohin ich fliege. Auch kann ich in der Luft mein Flugziel so oft wechseln wie ich will! Und das Argument der Sicherheit kann hier nicht angewendet werden. Denn ohne Flugplan gibt es auch keine Vermisstenmeldung und somit bei Ausbleiben am Zielort auch keine Suche.
Für die Sicherheitsgarantie gibt es Flugpläne bzw. Flight-Following soweit das in Deutschland praktizierbar ist.
 
Deshalb gibt es keinen vernünftigen Grund , detaillierte Angaben zu jedem VFR Flug per Flugleiter einzusammeln. Es steht jedoch der Kommunikation zwischen den fliegenden Piloten im Wege.
 
Und deshalb fängt die Erhöhung der Flugsicherheit damit an, daß die LuftVO in dieser Hinsicht korrigiert wird.
Das Mißverständnis den Flugleiter mit einer Luftaufsicht (
Flugverkehrskontrolle??) zu verwechseln muß aufhören.
 
Ein weiterer Weg zur Sicherheit an unkontrollierten Flugplätzen ist in einer beständigen Weiterbildung der Fluglehrer in Deutschland.
 
In meinen Gesprächen mit einigen Fluglehrern am Platz Schönhagen mußte ich zu meiner Bestürzung feststellen, daß diese den Unterschied zwischen kontrolliertem Platz und unkontrolliertem nicht kannten. Sie hatten keinerlei Unrechtsbewußtsein und wollten nicht wahrhaben etwas falsch zu machen.                 
                                 

  Hartmut Beil, Berlin

Der Windsack neben der AufSetzSone der Piste 29 in EDAQ (der rechte Sack ist der Sponsor)

Zusatz: Der Windsack hat ALLEN sehr gut gefallen und ist für sehr gut befunden worden, mußte aber wieder entfernt werden, es fehlte die Genehmigung von ??. Der Flugplatz hat für die Sicherheit jetzt ein elektrisch betriebenes Eingangstor!

Hier kann man, im Land der Flieger, einige Windsäcke verschiedener Größe erkennen. Bei mangelhafter Starttechnik hilft das aber auch nicht!

 überarbeitet oder ergänzt am  12.März 2022 , E-Mail to Webmaster