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PLR mit der Cessna

 

 

 

 

 

 

22 Tote in der PLR

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HGF - FAQ

§ 70 Abs.1 LuftVG

 

 

 

 

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Die PLR mit der Cessna 172S , dazu umfangreiche Erläuterungen      ansehen

11/2010

Einer der  wichtigsten Sicherheitsfaktoren an unkontrollierten Plätzen ist klare Kommunikation - nicht mit dem Türmer, sondern mit den anderen Piloten!

Artikel aus dem Fliegermagazin 4/2010

Fliegen in Deutschland nur mit Flugleiter? Das liegt auch an uns selber!

25.10.2013

Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren

 

Das NFL I 251-2014 wurde ersetzt durch das NFL I 916-16, dieses ist gültig. Das NFL_I_251-14 und NFL_I_289-14 werden damit aufgehoben!

Legal und kostenfrei an dieses NFL zu kommen, ist für Privatnutzer leider wieder nicht möglich.
(Fragen Sie Ihre
freundliche Flugschule , Ihren Vereinsvorstand oder den kompetenten Vercharterer!)  Eine “wichtige” Ergänzung für VFRler ist im Abschnitt 12, 3. Absatz zu finden.


Zitat:
“.....
(3) Bei der Kommunikation in Sondersituationen/ Medizinischen Notfällen ist zwischen Situationen mit
notwendeger Vorrangbehandlung und Fällen, bei denen (lediglich) Bodenabfertigungsprozesse betroffen sind, zu unterscheiden. Vorrangbehandlungen und Mitteileungen von medizinischen Notfällen mit Vorrangbehandlung sind über Frequenz direkt mit der Bodenfunkstelle der Flugverkehrskontrollstelle zu kommunizieren. “

Im Anhang 4, (Übermittlung von Zahlen und Zeichen) ist redaktionell, aber keine Inhaltliche Änderung erfolgt.

Zum Beispiel:
Neu: NFL_I_570_15
“(3) Werte von Flughöhen, Wolkenhöhen, Sichten und der Pistensichtweite (RVR), die ganze Hunderter und Tausende beinhalten sind zu übermitteln, indem jede einzelne Ziffer in der Zahl der Hunderter oder Tausende ausgesprochen und jeweils das Wort HUNDERT oder TAUSEND hinzugefügt wird.
BEISPIELE: 300 DREI HUNDERT, 4000 VIER TAUSEND “

BEISPIELE: 300 DREI HUNDERT, 4000 VIER TAUSEND “

 

Alt NFL_I_247_14

(3) Ganze Hunderter und ganze Tausender sind zu übermitteln, indem jede einzelne Ziffer in der Zahl der Hunderter oder Tausender ausgesprochen und jeweils das Wort HUNDERT oder TAUSEND hinzugefügt wird.

BEISPIELE: 300 DREI HUNDERT, 4000 VIER TAUSEND

Für Sichtflieger ändert sich auch in den Beispielen der Anlage 8 (Sprechgruppen für unkontrollierte Plätze) nichts.

1.2 Abflug

B: MELDEN SIE *ABFLUG*BEREIT

L: *ABFLUG*BEREIT

B: WIND (Richtung) GRAD, (Geschwindigkeit) KNOTEN, (Verkehrshinweise)

L: ERBITTE RECHTSKURVE *NACH DEM ABHEBEN*

B: RECHTSKURVE *NACH DEM ABHEBEN* GENEHMIGT

L: STARTE / STARTE HINTER LANDENDER / LANDENDEM / ABFLIEGENDER / ABFLIEGENDEM (Lfz.-Muster)

Lustigerweise steht dann nach dem Pkt. 1.3 der Anlage 8 folgende Anmerkung:

“Die Luftaufsicht / Flugleitung kann im Einzelfall Ausnahmen von der vorgeschriebenen Richtung der Platzrunde zulassen. Sie ist nicht berechtigt, Flugverkehrskontrolle durchzuführen.”

Ja, wat denn nu????

Merke: Nur der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist im unkontrolliertem Luftraum (auch auf dem unkontrollierten Flugplatz) verantwortlich!! (Flugleiter? guggst Du hier: FAQ=6)

Gerichtsurteil Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 25. Juli 1979, Az: 3 Ob OWi 92.79 (Quelle:Pilot&Recht, 6. Zeile von unten):

“ .......... Nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung vom 23. März 1953 (BGBl I S 70) gehört die Durchführung des Flugsicherungsbetriebsdienstes, dem nach Abs. 2 dieses Gesetzes die Bewegungslenkung im Luftraum und auf den Rollflächen der Flughäfen obliegt, in den Aufgabenbereich der Bundesanstalt für Flugsicherung. Bei dem Verlangen (des Türmers) , sich startbereit zu melden und der Anordnung, Flugrichtungsänderungen (auch An- und Abflüge !!) in einer bestimmten Form durchzuführen, handelt es sich um bewegungslenkende, der Bundesanstalt für Flugsicherung vorbehaltene Maßnahmen. .... “  Zitat Ende                           

     Hierzu mehr Infos im Zusammenhang, guggst Du hier:

 

 

 

 

Das NFL I 255-2013 wurde ersetzt durch das NFL I 251-2014 (Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren) Das NfL I-255/13, NfL I-247/12, I-304/12, I-321/12 und das  NfL I-219/13 und werden dadurch aufgehoben

download NFL_I_247-12

Die wichtigste Änderung für VFRler ist Einrichtung von RMZ anstelle der Lufträume “F”

9. FLÜGE IN ZONEN MIT FUNKKOMMUNIKATIONSPFLICHT (RMZ)

9.1 Einflug in die RMZ
L: (Lfz.-Muster) (Position) (Flugregeln) FLUGHÖHE (Ziffern) FUSS
WERDE IN RMZ EINFLIEGEN / WERDE RMZ DURCHFLIEGEN (Flugstrecke)
*ZUR LANDUNG* *IN (Flugplatz)*

9.2 Verlassen der RMZ

L: VERLASSE RMZ (Position) FLUGHÖHE (Ziffern) FUSS

Die Sprechfunkmeldungen sind auch für den Fall abzugeben, dass seitens der
Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgt.

Zu beachten sind Neuerungen im Sprechverkehr am kontrollierten Platz in der  Anlage 8 Pkt. 2.51 (Seite-34) (Konditionelle Freigabe zum Rollen auf eine Piste). Diese Regelung ist seit min. 4 Jahren in Kraft, wurde aber erst im NFL I 255-2013 veröffentlicht (soviel zur“Aktualität” eines NFL !!)   Beispiel:

Turm: Hinter landender/abfliegender Cessna rollen Sie zum Abflugpunkt Piste09 dort halten dahinter

Tower: Behind landing/departing Cessna line up Runway 09 and wait behind

Pilot: Rolle hinter landender Cessna zum Abflugpunkt 09 dahinter

Pilot: Behind landing/departing Cessna lining up Runway 09 and waiting behind

Turm: KORREKT / NEGATIV

Turm: KORREKT / NEGATIV

 

 

 

Sinngemäß gilt das auch beim Kreuzen eines An- od. Abflugsektors eines Flughafens. Ist nicht schwer, da der Flugleiter/Towerlotse  das ja “vorsagt”. Es braucht (muß!) nur richtig wiederholt zu werden!

kostenlos u. legal sind diese Informationen (basierend auf NFL I 247/12) hier zu erhalten: EAD Basic

6.11.2013

Darf der Türmer meinen Namen ins Hauptflugbuch schreiben (in den Computer eingeben)? Neiin!

06.11.2013

 

 

 

 

 

 

 

 

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